Benutzungsordnung der Kath. Öffentlichen Bücherei
Hl. Dreifaltigkeit Aschach
gültig ab 01.02.2017
- 1. Allgemeines
(1) Die Kath. Öffentliche Bücherei Aschach ist eine gemeinnützige, öffentliche Einrichtung, die jedem im Rahmen dieser Benutzungsordnung offen steht.
(2) Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
(3) Die Ausleihe ist kostenlos. Die Kath. Öffentl. Bücherei Aschach erhebt Benutzungsgebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung (s. Anhang A).
(4) Die Bücherei hat festgelegte Öffnungszeiten. Diese werden durch Aushang bzw. auf der Homepage (www.aschach.koeb-unterfranken.de) bekannt gemacht.
- 2. Anmeldung
(1) Für die Benutzung der Bücherei ist eine Anmeldung erforderlich.
(2) Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr wird nur dann eine Leserkarte ausgestellt, wenn ihre gesetzlichen Vertreter der Anmeldung schriftlich zugestimmt haben. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
(3) Gleichzeitig stimmt er mit seiner Unterschrift der elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu. (s. Anhang B)
(4) Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt durch seine Unterschrift bzw. bei Betreten der Bücherei die Benutzungsordnung an.
(5) Änderungen der Anschrift oder des Namens sind der Bücherei unverzüglich zu melden.
- 3. Benutzung, Ausleihbedingungen und Ausleihbeschränkungen
(1) Die Leihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen, für Spiele, CDs und Zeitschriften beträgt sie 2 Wochen und kann jeweils maximal einmal verlängert werden Die Kath. Öffentl. Bücherei Aschach kann für einzelne Medien längere Leihfristen festlegen, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt. Die Büchereileitung kann die Medienanzahl pro Benutzer beschränken.
(2) Bei Überschreiten der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr in Höhe von 25 Cent pro Medium und Woche zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.
(3) Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben.
(4) Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden.
(5) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
(6) Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
(7) Auskünfte des Büchereipersonals ergehen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit.
- 4. Haftung und Behandlung der Medien
(1) Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderungen, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
(2) Die Kath. Öffentliche Bücherei Aschach überprüft stichprobenartig im Rahmen ihrer Möglichkeiten die zu Benutzungszwecken angebotene Software auf Viren. Erkennbar befallene Datenträger werden aus dem Bestand entfernt.
(3) Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch defekte Medien entstehen.
(4) Der Benutzer ist bei entliehenen Medien für jeden Schaden, der am oder durch das Medium entsteht, schadensersatzpflichtig. Die Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung und der Verlust entliehener Medien sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
(5) Der Schadensersatz wird von der Kath. Öffentlichen Bücherei Aschach nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen festgelegt.
- 5. Verhalten in den Büchereiräumen
(1) Der Benutzer hat sich so zu verhalten, dass der Büchereibetrieb und die anderen Benutzer nicht gestört werden.
(2) Das Hausrecht wird von der Leitung der Bücherei und dem beauftragten Büchereipersonal wahrgenommen. Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.
- 6. Nutzungsausschluss
Bei Zuwiderhandeln kann die Büchereileitung einen vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss von der Bücherei verhängen. Hierüber entscheidet der Träger der Kath. Öffentlichen Bücherei Aschach auf Antrag der Büchereileitung.
- 7. Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.02.2017 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.