Die bayerische Staatsregierung hat die Geltung der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 30. Juli 2022 verlängert.
Nach der staatlichen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten daher folgende Regelungen:
Mindestabstand
Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen wird empfohlen, wo immer dies möglich ist.
Masken
In geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen, mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Wir setzen auf Ihre Eigen-Verantwortlichkeit!