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Minimale Änderungen bei Corona-Bestimmungen für Büchereien

Nichts ist so beständig wie der Wandel!

Liebe Leser*innen,
hallo Kinder,

folgende Mitteilung hat uns heute aus der Medienzentrale - Büchereifachstelle - Würzburg erreicht:

 Ab dem 24. November gelten bis vorerst 12. Januar nach der 15. BayIfSMV folgende verschärfte Corona-Maßnahmen. Diese wurden am 23. Dezember minimal geändert und gelten ab 28. Dezember 2021.

Büchereibetrieb nach "2G"
Der reguläre Ausleihbetrieb in Büchereien ist nach 2G beschränkt: Zugang darf nur genesenen oder geimpften Personen gewährt werden. 
NEU: Seit 28. Dezember sind davon ausgenommen Kinder bis 14 Jahre. Diese können ohne Nachweis eintreten.
Ansonsten ist der jeweilige Nachweis vor Eintritt in die Büchereiräumlichkeiten zu kontrollieren.

Was heißt 2G
2G bedeutet geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test                       festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind seit 28.12. Kinder unter 14 Jahren. Auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind von der Regel ausgenommen. Diese benötigen für den Zutritt                            zu 2G-Bereichen ein ärztliches Attest und einen negativen PCR-Test.

Unser kontaktloser Bestell-und Bringservice bleibt selbstverständlich bestehen!

Wir freuen uns auf Sie bzw. euch!