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Erhebliche Lockerungen ab 03. April 2022!

Sehr geehrte Büchereinutzerinnen und –nutzer,

der Bayerische Ministerrat hat auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen, ab dem 3. April 2022 nur noch sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen anzuwenden und von weitergehende Maßnahmen (der sogenannten Hotspotregelung) keinen Gebrauch zu machen, da diese nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist.

Es wird daher zum 3. April eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten, die bis vorerst 30. April gilt.

Folgende "Basisschutzmaßnahmen" werden darin vorgeschrieben:
•    Maskenpflicht (FFP2) nur noch in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen (wie Pflegeheime und Krankenhäuser) und im ÖPNV
•    Regelmäßige Testungen in Schulen
•    Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Einrichtungen, die gefährdete Personengruppen betreuen
•    Allgemeine Hygienemaßnahmen (Abstand, Tragen medizinscher Masken, allgemeine Hygienekonzepte) werden empfohlen, sind aber freiwillig.

D.h. ab Mittwoch, 05. April 2022 können wir wieder den regulären Büchereibetrieb aufnehmen – ohne Kontrollen, ohne Handdesinfektion!

Wir bitten Sie jedoch, weiterhin auf ausreichend Abstand zu achten – zwischen Nicht-Familienmitgliedern möglichst 1,50 m.

Zu Ihrem und unserem Schutz haben wir uns entschlossen, weiterhin FFP2-Masken zu tragen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unserem Beispiel folgen.

Wir hoffen, dass Sie unsere Vorsichtsmaßnahmen (Abstand/Maske)  nachvollziehen können und uns dabei unterstützen.


Viele Grüße
vom Aschacher Büchereiteam